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   VG Wiesbaden, 28.10.2016 - 6 K 1207/16.WI   

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VG Wiesbaden, 28.10.2016 - 6 K 1207/16.WI (https://dejure.org/2016,54146)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 28.10.2016 - 6 K 1207/16.WI (https://dejure.org/2016,54146)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 28. Oktober 2016 - 6 K 1207/16.WI (https://dejure.org/2016,54146)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 08.09.2010 - 3 B 1271/10

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und Ermessen Angemessenheit einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.10.2016 - 6 K 1207/16
    Auch eine selbstständige Nutzung der Erweiterung, die dem Telos des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 BauGB, nur Anbauten und Ergänzungen zum Bestand zuzulassen, entgegensteht, ist nicht legalisierungsfähig (zum Ganzen Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Krautzberger/Bielenberg, BauGB, 121. EL, § 35 Rn. 159 m.w.N.; s. auch Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08. September 2010 - 3 B 1271/10 -, juris Rn. 9).

    Diese seien jedenfalls als "Orientierungshilfe" heranzuziehen (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08. September 2010 - 3 B 1271/10 -, juris Rn. 9, 11).

    Mit dem Außerkrafttreten des Zweiten Wohnungsbaugesetzes hat der Hessische VGH die landesrechtlichen Regelungen, die nach der Konzeption des nunmehr geltenden § 10 Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG, vom 13.09.2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.10.2015 (BGBl. I S. 1610)) Anwendung finden, zugrunde gelegt (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.09.2010 - 3 B 1271/10 -, juris Rn. 9).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 2/05 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.10.2016 - 6 K 1207/16
    Im Übrigen erscheint es unzweckmäßig, die Nutzung des Außenbereichs von regionalen Unterschieden, je nach der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes, abhängig zu machen (vgl. auch BSG, Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 2/05 R - juris Rn. 20).

    Im Sozialrecht vertritt das BSG gerade im Hinblick auf die Frage, welchen Umfang das Schonvermögen im Sinne des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB haben darf, die Auffassung, dass weiterhin die Werte des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ausschlaggebend seien (BSG, Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 2/05 R - juris Rn. 21; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 90/12 R - juris Rn. 30ff; Gagel, in: BeckOK-SGB II, § 12 Rn. 79).

  • BVerwG, 31.05.1988 - 4 B 88.88

    Zulässigkeit einer Wohnhauserweiterung im Außenbereich; Begriff der "Familie"

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.10.2016 - 6 K 1207/16
    Entscheidend sind die objektiven - bzw.: objektivierten - Bedürfnisse des Bauantragstellers und seiner Familie, nicht die individuell vorgetragenen (BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88/88 -, juris Rn. 4).

    Das BVerwG und mit ihm der Hessische VGH haben zur Frage der Wohnbedürfnisse auf die Fördervoraussetzungen des Gesetzgebers im Zweiten Wohnungsbaugesetzes, das bis 31.12.2002 gegolten hat (vgl. Fassung der Bekanntmachung vom 19.08.1994 (BGBl. I S. 2137)), abgestellt (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - IV C 82.77 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88/88 -, juris Rn. 4; offener Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. August 2002 - 9 UZ 700/02 -, juris Rn. 30, wonach wohl auch andere - allerdings nicht benannte - Faktoren zur Beurteilung herangezogen werden könnten).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.10.2016 - 6 K 1207/16
    Denn dieser Wert überschreitet den nach SGB II angemessenen, ebenfalls nach dem Wohnungsbaurecht ermittelten Bedarf, der, legt man hessisches Förderrecht zugrunde (zur Berücksichtigung von Landesrecht BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 2/10 R -, juris Rn. 17), bei 84 m 2 liegt.
  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 90/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - teils selbst

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.10.2016 - 6 K 1207/16
    Im Sozialrecht vertritt das BSG gerade im Hinblick auf die Frage, welchen Umfang das Schonvermögen im Sinne des § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 SGB haben darf, die Auffassung, dass weiterhin die Werte des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ausschlaggebend seien (BSG, Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 2/05 R - juris Rn. 21; BSG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - B 14 AS 90/12 R - juris Rn. 30ff; Gagel, in: BeckOK-SGB II, § 12 Rn. 79).
  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 82.77

    Erweiterung eines eigengenutzten Wohnhauses im Außenbereich; "Angemessene"

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.10.2016 - 6 K 1207/16
    Das BVerwG und mit ihm der Hessische VGH haben zur Frage der Wohnbedürfnisse auf die Fördervoraussetzungen des Gesetzgebers im Zweiten Wohnungsbaugesetzes, das bis 31.12.2002 gegolten hat (vgl. Fassung der Bekanntmachung vom 19.08.1994 (BGBl. I S. 2137)), abgestellt (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - IV C 82.77 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88/88 -, juris Rn. 4; offener Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. August 2002 - 9 UZ 700/02 -, juris Rn. 30, wonach wohl auch andere - allerdings nicht benannte - Faktoren zur Beurteilung herangezogen werden könnten).
  • VGH Hessen, 29.08.2002 - 9 UZ 700/02

    Außenbereich; bauliche Erweiterung; Angemessenheit; Beseitigung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.10.2016 - 6 K 1207/16
    Das BVerwG und mit ihm der Hessische VGH haben zur Frage der Wohnbedürfnisse auf die Fördervoraussetzungen des Gesetzgebers im Zweiten Wohnungsbaugesetzes, das bis 31.12.2002 gegolten hat (vgl. Fassung der Bekanntmachung vom 19.08.1994 (BGBl. I S. 2137)), abgestellt (BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1981 - IV C 82.77 - juris Rn. 19; BVerwG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 4 B 88/88 -, juris Rn. 4; offener Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. August 2002 - 9 UZ 700/02 -, juris Rn. 30, wonach wohl auch andere - allerdings nicht benannte - Faktoren zur Beurteilung herangezogen werden könnten).
  • VGH Bayern, 07.02.2013 - 15 ZB 11.1843

    Teilprivilegierung; Angemessenheit der Erweiterung, alten- und

    Auszug aus VG Wiesbaden, 28.10.2016 - 6 K 1207/16
    Es bleiben angesichts der von der Förderwilligkeit der öffentlichen Hand abhängigen Flächengrößen Zweifel, ob diese tatsächlich für die Frage verbindlich sein können, was ein objektives Wohnbedürfnis im Sinne des § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 lit. b) BauGB ist (a.A. offensichtlich Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Krautzberger /Bielenberg, BauGB, 121. EL, § 35 Rn. 159, der auch die landesrechtlichen Regelungen für geeignet hält, für die Bestimmung des Wohnbedürfnisses herangezogen zu werden; ebenso zweifelhaft Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07. Februar 2013 - 15 ZB 11.1843 -, juris Rn. 8, der in der bayerischen Vorschrift, wonach "die Größe des Wohnraums entsprechend seiner Zweckbestimmung angemessen" sein muss (Art. 12 BayWoFG) "Anhaltspunkte" erkennen will, letztlich aber auf das 2001 außer Kraft getretene BundesWoFG rekurriert).
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